Die wiederkehrende Unterweisung ist mindestens Jährlich nach §
12 ArbSchG durchzuführen. Sie ist erforderlich für alle in der
Elektrotechnik tätigen Personen, nicht nur Elektrofachkräfte,
sondern auch Elektrotechnisch unterwiesene Personen. In der
Elektrotechnik dauert diese ca. drei bis vier Stunden.